Der Bundesrat will die Witwen- und Witwerrenten angleichen, aber gleichzeitig massiv kürzen. Ab 2035 sollen damit jährlich 720 Millionen Franken eingespart werden.
Anspruch nur noch bei Kinderbetreuung
Neu soll es nur noch in folgenden Fällen eine Hinterlassenen Rente geben:
Kinder unter 25 Jahren: Bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes erhält der überlebende Elternteil eine Rente.
Wer bei Inkrafttreten der Reform unter 55 Jahre alt ist, soll nur noch zwei Jahre lang eine Rente erhalten.
Betreuung eines behinderten Kindes: Die Rente kann über das 25. Altersjahr hinaus ausbezahlt werden.
Übergangsrente: Für zwei Jahre nach dem Tod des Partners gibt es eine Übergangsrente.
Armut: Ab 58 Jahren und bei Armutsgefährdung können Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Keine Rente für junge Witwen und Witwer!
SP und Gewerkschaften protestieren
Die SP und der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisieren die Kürzungen als „sozialpolitischen Kahlschlag“. Sie fordern, die Renten der Witwer auf das Niveau der Witwenrenten anzuheben, statt die Leistungen für beide Geschlechter zu senken.
Die Reform dürfte in der Vernehmlassung und im Parlament für heftige Auseinandersetzungen sorgen.
Ich finde es unglaublich! Offensichtlich wird jedes noch so unsinnige Projekt im Ausland an den eignen Bürger, welche ihr Leben lang Steuern und Abgaben bezahlen, wieder abgespart. So geht das nicht!
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